Neustifter Feld

Städtebaulicher Rahmenplan 2020 zur Vorbereitung des Bauleitverfahrens

Rahmenplan Freising Neustift

Nutzungsschwerpunkt der Neubebauung ist Wohnen: Die Planung soll einen vielfältigen Mix unterschiedlich großer und ausgestatteter Einheiten ermöglichen. Für die Freisinger*innen entsteht in zentraler Lage sowohl geförderter als auch frei finanzierter Wohnraum; Gärten und Balkone nutzen die Südseite und alles ist barrierefrei erreichbar. Das starke topografische Gefälle im Gelände fordert heraus, wird aber zuallererst als Begabung des Ortes wahrgenommen: Aussicht und Besonnung sind ideal.

Neue Fußwege durchziehen das Quartier und bündeln sich in der Quartiersmitte, die zum neuen Treffpunkt für Alt und Jung werden kann. Dadurch werden sinnfällige und bisher fehlende Verbindungen ermöglicht, das für Neustift charakteristische Netz an ruhigen Wohnwegen wird noch enger geknüpft. Die Quartiersmitte ist über dieses vielfältige Wegesystem aus der gesamten Nachbarschaft sehr gut erreichbar.

Das neue Quartier soll grüner werden als es jetzt ist: ca. 80 neue Bäume sollen neu angepflanzt werden, am dichtesten in der Quartiersmitte. Auch die Straßen am Rand des Quartiers werden mit Bäumen neugestaltet.Es werden Baumarten ausgesucht, die den Klimaveränderungen widerstehen können und somit eine nachhaltige Vegetation darstellen. Die raumbildende Qualität der Baumpflanzungen steht ebenbürtig neben der positiven Wirkung auf das Mikroklima.

Die zentrale Lage des Wohnquartiers erlaubt und erfordert zugleich, den Autoverkehr zu verringern: Mit einem parallel zu der Planung entwickelten Mobilitätskonzept sollen die neuen Bewohner*innen aufs Rad und in den Bus gelockt werden und neue Formen der Mobilität erkunden: Mietautos und Lastenfahrräder gehören ebenso dazu, besonders komfortable Fahrradgaragen und 365-Tage-Tickets. Alles, was elektrisch fährt, soll ober- und unterirdisch geladen werden können.

In Kooperation mit Büro Freiraum, Freising

Details

  • Projekt: Neustifter Feld
  • Auftraggeber: Stadt Freising in Gemeinschaft mit dem Vorhabenträger
  • Umfang: Planungsumgriff ca. 1,7 ha
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